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Jura Doktorarbeit

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1. Wie lange dauert eine Promotion in Jura?

2. In welchem Fall schreibt man eine Jura-Doktorarbeit?

3. Wie viel verdient ein Jura-Doktorand?

4. Was ist eine Promotion in Jura?

Eine Promotion in Jura dauert in der Regel mehrere Jahre. Abhängig von Thema, Umfang und weiteren individuellen Umständen wird sie üblicherweise zwei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen dauert die Promotion nur ein Jahr, wobei es sich hierbei um eine Vollzeitarbeit handelt.

Eine Jura-Doktorarbeit schreibt man aus mehreren Gründen. Mit dem angestrebten Doktortitel können sich beispielsweise Jobchancen erhöhen, da es sich um einen gesellschaftlich angesehenen, dabei eher seltenen Titel handelt. Zudem ist Ziel der Doktorarbeit, ein wissenschaftlich neues Gebiet zu untersuchen, welches zu neuen Erkenntnissen im rechtlichen Bereich führt, bestenfalls innerhalb eines Themas, das sowohl gesellschaftlich relevant als auch für einen persönlich von Interesse ist.

Oftmals üben Jura-DoktorandInnen während ihrer Arbeit an der Dissertation zusätzlich einen wissenschaftlichen Teilzeitjob aus, welcher normalerweise auf einen Zeitraum von mindestens einem Jahr festgelegt ist. Die Jobs finden an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes statt, weshalb die Gehälter dementsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) folgen (eine Ausnahme bietet hierbei Hessen). DoktorandInnen sind in der Entgeltgruppe 13 und können, abhängig von Stufe 1-6, ein Bruttomonatsgehalt zwischen rund 4.000 € und 6.000 € erwarten. Zusätzlich gibt es die Option von Promotionsstipendien, Industriepromotionen und berufsbegleitenden Promotionen.

Eine Promotion in Jura ist ein postgraduales Studium, welches auf ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium, entweder nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen, folgt und einen Doktortitel als Ziel hat. Zu einem selbst erarbeiteten wissenschaftlichen Thema wird eine Dissertation in Jura verfasst, nach der anschließend eine mündliche Prüfung stattfindet und eine Endnote vergeben wird. Nach erfolgreichem Bestehen wird die Dissertation veröffentlicht. Es folgt die Promotion, bei welcher der Titel „Doktor der Rechte“ (auch „Dr. jur.“ oder „Dr. iur.“) vergeben wird.

Der Schritt zur Jura-Doktorarbeit

Der potenzielle Schritt zur Jura-Doktorarbeit ist ein großes Thema. Viele verschiedene Faktoren spielen eine Rolle hier und sollten in Erwägung gezogen werden, bevor die eigentliche Arbeit in Angriff genommen wird. Die Dissertation selbst bedarf sorgfältiger Planung, vor allem aber ist es hilfreich, sich vorab erst einmal mit dem Thema der Promotion auseinanderzusetzen. Dies ermöglicht einem, Erwartungen anzupassen, nächste Schritte zeitlich und finanziell zu planen und letztendlich die eigene Zukunft so optimal wie möglich zu gestalten.

Diese Faktoren, sowie beispielsweise auch soziale und familiäre Verpflichtungen, spielen eine Rolle bei der Wahl des Zeitpunktes für die Doktorarbeit, da es sich hierbei nicht um eine Nebentätigkeit handelt und das eigene Leben für einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es gibt bei diesem Thema keine offiziell richtige oder falsche Entscheidung, vielmehr hängt Zeitpunkt und Inhalt von den individuellen Umständen, Bedürfnissen und der Arbeitsweise jeder einzelnen Person ab.

Eine Promotion in Jura ist seltener als in anderen Fachrichtungen, wird aber dennoch regelmäßig von StudentInnen angestrebt. Der Doktortitel verleiht einem tiefgehenden Expertenwissen in einem eigens gewählten und erarbeiteten Gebiet. Er ist daher vor allem sinnvoll für JuristInnen, die bereits eine Idee haben, in welchem Bereich sie einmal arbeiten wollen.

Der Titel ist inzwischen keine Voraussetzung mehr für rechtswissenschaftliche Arbeit außerhalb der akademischen Richtung. Dennoch kann er die Chancen auf eine erfolgreiche Jobsuche erhöhen, da beispielsweise Kanzleien bevorzugt JuristInnen mit abgeschlossener Promotion einstellen. Durch die Seltenheit des Titels hebt man sich leichter von der Konkurrenz ab und kann dabei generell mit höheren Gehältern, vor allem zum Berufseinstieg, rechnen.

Es handelt sich bei dem Doktortitel um ein postgraduales Studium. Das bedeutet, dass man vorab ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen haben muss. Oftmals erfolgt die Entscheidung zu diesem Schritt nach Bestehen des ersten Staatsexamens, entweder vor oder parallel zum Referendariat. Alternativ kann die Doktorarbeit nach dem zweiten Staatsexamen begonnen werden, möglicherweise auch berufsbegleitend.

Die weiteren genauen Voraussetzungen für eine Promotion hängen von der Gesamtnote des abgeschlossenen Studiums ab und sind zudem von Universität zu Universität unterschiedlich. Manche Einrichtungen bieten beispielsweise spezielle Seminare als notwendige Vorbereitung an.

Hat man sich dazu entschieden, diesen Schritt zu gehen, gibt es einige wichtige Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt.

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    Finanzierung der Promotion

    Eine Option ist ein Studienkredit oder ein Promotionsstipendium, welches von verschiedenen Stiftungen vergeben werden kann. Ein Stipendium bietet meist monatliche finanzielle Unterstützung und erlaubt einem, sich voll und ganz auf die Arbeit an der Dissertation in Jura zu konzentrieren, was möglicherweise den Zeitraum des Schreibens verkürzt. Allerdings sind solche Stipendien schwer zu bekommen, da es stets eine große Zahl an BewerberInnen gibt.

    Die gebräuchlichere Alternative ist daher, in Kombination mit der akademischen Arbeit einen Teilzeitjob auszuüben. Häufig erfolgt dies in Form einer wissenschaftlichen Position am Lehrstuhl. Hierbei besteht der Vorteil, in engem Kontakt mit dem Doktorvater bzw. der Doktormutter zu sein und Arbeitszeiten meist flexibler dem eigenen Schreiben anpassen zu können. Die Arbeit ist außerdem dem eigens gewählten Fachthema angepasst.

    Auch eine Teilzeitstelle innerhalb einer Kanzlei, eine sogenannte berufsbegleitende Promotion, ist möglich. Oftmals wird der Job um die zwei Tage die Woche ausgeübt, während man sich die restliche Zeit über auf die Doktorarbeit konzentriert. Diese Option bietet einem die Möglichkeit, bereits während der Promotion ein Netzwerk an Kontakten aufzubauen und ist oft höher bezahlt als eine Stelle an der Universität. Man sollte allerdings darauf vorbereitet sein, dass die Arbeit üblicherweise nicht direkt mit dem Thema der Dissertation zu tun haben wird.

    Umfang, Inhalt und Ablauf der Promotion

    Der wichtigste und oft am meisten herausfordernde Schritt der Doktorarbeit ist die Wahl des Themas. Diese allein kann mehrere Monate beanspruchen. Man sollte sich diese Zeit jedoch gezielt nehmen, um eine möglichst genaue Idee zu bekommen, ob das Thema genug Material für den geforderten Umfang der Arbeit bietet, und ob man sich damit über potenziell mehrere Jahre hinweg ausführlich auseinandersetzen möchte.

    Die Themen von einer Jura-Doktorarbeit zielen darauf ab, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen und somit einen eigenen Forschungsbeitrag zu leisten. Es sollte also ein Fokus gewählt werden, der in dieser Form in noch keiner bereits veröffentlichten Dissertation vorhanden ist. Gerade bei neuen Themen sollte man allerdings darauf achten, dass dennoch genügend Literatur vorhanden ist, um tiefgehende Recherche betreiben zu können. Sowohl zu wenig als auch zu viel Material ist der Arbeit nicht förderlich. Es kann ein aktuell relevantes Thema sein, vor allem aber sollte es eins sein, welches einen auch persönlich interessiert.

    Zwar gibt es keinen festen Zeitraum für die Dissertation, jedoch erfolgt die Arbeit, abhängig vom Thema, in der Regel über zwei bis fünf Jahre hinweg. In Ausnahmefällen nimmt die Promotion nur ein Jahr in Anspruch, allerdings erfordert dies eine Vollzeitbeschäftigung. Es ist daher wichtig, dass man ein Thema wählt, welches einem erlaubt, die Disziplin und Ausdauer beizubehalten, die für diese Tätigkeit erforderlich sind.

    Bei dieser Wahl kann man sich von der Fakultät seiner Universität beraten lassen, da man meistens im Voraus nicht genau abschätzen kann, ob der Fokus für den Umfang der Doktorarbeit geeignet ist. Eine Bewerbung in Form eines Exposés ist zunächst gefordert, welches der Länge nach ungefähr einer Hausarbeit entspricht. Diese liegt generell zwischen 5 und 20 Seiten. Man wird sich in jedes Thema erst einmal einarbeiten müssen und sollte bereit sein, den eigenen Ansatz mehrmals zu überdenken. Erst dann wird man ein klareres Bild bekommen, wie viel Zeit die Arbeit in Anspruch nehmen wird. Die Seitenzahl von einer Jura-Doktorarbeit variiert stark. So kann sie rund 150 Seiten oder auch bis zu 500 Seiten umfassen. Die Quantität hat dabei nichts mit der Qualität zu tun, sondern hängt ganz vom Thema ab.

    Teil der Planung ist zudem die wissenschaftliche Methodik, wobei die Rechtsdogmatik die am meisten verbreitete Wahl ist. Danach folgt die Gliederung der Arbeit, welche sich im Laufe des eigentlichen Schreibens typischerweise noch mehrfach ändern wird. Es handelt sich also erstmal nur um einen Entwurf für den eigenen Überblick.

    Beispiele von einer Jura-Doktorarbeit der letzten Jahre beinhalten Themen rund ums U.S. Supreme Court, Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, IT-Grundrecht und Völkerstrafrecht, um nur ein paar zu nennen. Bereits veröffentlichte Dissertationen lassen sich leicht auch kostenlos online finden und vermitteln einen Einblick in den Aufbau sowie den akademischen Sprachstil einer solchen Arbeit.

    Hat man die Dissertation vollständig geschrieben, folgt als nächster Schritt das Korrekturlesen. Viele Doktoranden lassen hierfür die Arbeit lektorieren. Daraufhin folgt die Erst- und Zweitprüfung der Dissertation durch ProfessorInnen. Anschließend gibt es eine mündliche Prüfung. Üblicherweise beginnt diese mit einer eigenen Präsentation des Themas, woraufhin ein Dialog mit den PrüferInnen folgt. Dies passiert zumeist in Form einer Disputation, also eines Streitgesprächs, in welchem die eigene Arbeit verteidigt wird. Alternativ gibt es das Rigorosum, in welchem man auf Bereiche, die über das gewählte Thema hinausgehen, hin geprüft wird.

    Schließlich wird eine Endnote vergeben, wobei die Notenskala sich von anderen Notensystemen unterscheidet. Die Bestnote der fünf möglichen Noten hierbei ist „summa cum laude“ (mit höchstem Lob). Hat man bestanden, so wird die Dissertation veröffentlicht und man erhält schließlich bei der anschließenden Promotion den Doktortitel, welcher „Doktor der Rechte“, alternativ auch „Dr. jur.“ oder „Dr. iur.“ lautet.

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